Hallo und Guten Abend Wernero,
Die Grenzzonenregelung ist im wesentlichen abgeschafft und es besteht entlang der Grenze wirklich nur noch ein sehr schmaler Streifen, für deren Besuch man eine Sondergenehmigung benötigt. Diese muss nach wie vor im Stab der Grenztruppen in Kaliningrad, in der Suworowstraße beantragt werden. Die gesetzliche Bearbeitungszeit beträgt zwei Monate.
Die genannten 500 Meter sind kein Dogma. Es existiert keine öffentlich zugängliche Karte für die Grenzzone und so haben wir auf unserem Internetportal als grobe Faustregel diese 500 Meter publiziert. Wer ganz genau wissen will, welche Orte in der noch verbliebenen Grenzzone liegen, kann sich auf unserem Portal registrieren und dann kostenlos den Befehl des FSB-Direktors herunterladen. Wir haben diesen Befehl in Russisch und Deutsch in einem Dokument zusammengeführt und dort steht sehr übersichtlich, welche Orte nur mit Grenzgenehmigung besucht werden dürfen. Hier der Link:
http://kaliningrad-domizil.ru/portal/material/staatsorgane/die-grenzzonen-im-kaliningrader-gebiet/
Ansonsten freue ich mich auf Ihren Besuch am 6. Mai zum Trefftisch. Herzlich willkommen.
Uwe Niemeier
