Hallo und Guten Abend Rolf B.
entsprechend der russischen Migrationsgesetzgebung sind Sie verpflichtet, sich bei einem Aufenthalt von mehr als 9 Wochentagen (7 Arbeitstagen) in der Russischen Föderation bei den Migrationsbehörden zu registrieren. Sie selber können die Registrierung nicht vornehmen, das muss die “einladende Seite” oder diejenigen erledigen, bei denen Sie übernachten.
Da Sie sich keine 7 Arbeitstage (9 Kalendertage) in Russland/Kaliningrad aufhalten, entfällt diese Registrierungspflicht komplett. Sie erhalten an der Grenze eine Registrierungskarte. Diese wird automatisch ausgedruckt, sie brauchen selber nichts auszufüllen (das unterscheidet Kaliningrad angenehm von fast allen anderen Regionen in Russland …). Sie bewahren diese Karte einfach nur auf und bei der Ausreise in Richtung Litauen zeigen Sie die Karte an der Grenze vor. Es wird keinerlei Fragen geben, wenn Sie das Kaliningrader Gebiet innerhalb der genannten Frist wieder verlassen haben.
Genießen Sie Ihren Aufenthalt in Kaliningrad, auch wenn es nur ein Tag ist und vergessen Sie alle Bürokratie – wir sind weniger bürokratisch als man im Westen über uns berichtet.
Herzlich willkommen und einen angenehmen Aufenthalt.
Uwe Niemeier
Foto: Grenzübergang in Sowjetsk/Tilsit nach Litauen – wußten Sie übrigens, dass Sowjetsk nun nicht mehr zum Grenzgebiet gehört und Sie mit Ausnahme eines schmalen Streifens entlang des Grenzflusses Neman nun die Annehmlichkeiten der aufstrebenden Touristenstadt Sowjetsk ohne Sondergenehmigungen genießen können?
